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Lt. einem Bericht auf Telepolis hat das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) einem Berliner Stadtplananbieter (nicht namentlich erwähnt, aber es wird sich um "stadtplandienst.de" handeln) den ihm zustehenden Schadenersatz wegen unerlaubter Nutzung seiner Stadtplandaten im Internet kräftig gestutzt: Statt der ursprünglich angesetzten ca. 2.800 EUR wurden 300 EUR festgesetzt. Auch die Abmahngebühren wurden von ca. 450 EUR auf 100 EUR festgesetzt.

Schön finde ich den folgenden zitierten Passus des Amtsgerichtes: "Die Höhe des Schadensersatzes aus § 97 Absatz 1 UrhG hat die Klägerin im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Hierbei wird zugrunde gelegt, was die Klägerin im Falle des Abschlusses eines Lizenzvertrages durch die seitens der Beklagten erfolgte Nutzung hätte an Lizenzgebühren erzielen können […].
Das ist zwar eine grundsätzlich zulässige und praktisch zu vertretende Methode […]. Die Klägerin erzielt jedoch nicht die von ihr genannten Lizenzverträge in der freien Verhandlung mit Interessenten […].
"

Wohl wahr, die Preise, die der Anbieter für legale Lizenzen verlangt, sind jenseits von Gut und Böse.

Ein erfreuliches Urteil.
 

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