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Beim Lesen der Überschrift (s.o.) im der Netzeitung dachte ich zuerst, ob British Airways jetzt besonders günstig nach Thailand fliegt ... Nun gut, die Bundesagentur für Arbeit fördert also, wie ursprünglich im Focus zu lesen ist, auch Existenzgründungen von Prostituierten.

Wenn ein junger, gutaussehender Mensch sich das mental zutraut und sich von dem Geld was beiseite legen kann, warum nicht. Es gibt ja nun wahrlich schlechtere Stundenlöhne ...

bobmoog
Einer der Pioniere für elektronische Musikinstrumente ist tot.

Robert Moog starb laut offizieller Homepage am Sonntag, 21.08.2005, im Alter von 71 Jahren. Vor vier Jahren wurde Hirnkrebs bei ihm diagnostiziert.

Robert Moog hat mit seinen Synthesizern, insbesondere den modularen Systemen und dem Minimoog, Musikgeschichte geschrieben. Er hat auch noch in den letzten Jahren an Instrumenten gearbeitet, so z.B. am erst vor wenigen Jahren erschienenen Moog Voyager.

Seine brillanten Ideen werden in seinen zahlreichen Instrumenten, die trotz ihres hohen Alters noch viele Fans haben, und in den vielen Software-Emulationen weiterleben.

Nachtrag:
Den legendären Minimoog können Sie z.B. hier, in einer der vielen sehenswerten Anzeigen des Synthesizerstudio Bonn -- das es leider auch nicht mehr gibt -- sehen.

Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist auch das Marketing manchmal jenseits jeder Grenze, wie Spiegel Online berichtet: Da werden Telefonkunden zum Umstieg bewogen, indem über das angeblich homosexuellenfreundliche Verhalten anderer Gesellschaften hergezogen wird.

Amerika, Du hast es nicht besser.

Lt. einem Bericht auf Telepolis hat das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) einem Berliner Stadtplananbieter (nicht namentlich erwähnt, aber es wird sich um "stadtplandienst.de" handeln) den ihm zustehenden Schadenersatz wegen unerlaubter Nutzung seiner Stadtplandaten im Internet kräftig gestutzt: Statt der ursprünglich angesetzten ca. 2.800 EUR wurden 300 EUR festgesetzt. Auch die Abmahngebühren wurden von ca. 450 EUR auf 100 EUR festgesetzt.

Schön finde ich den folgenden zitierten Passus des Amtsgerichtes: "Die Höhe des Schadensersatzes aus § 97 Absatz 1 UrhG hat die Klägerin im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Hierbei wird zugrunde gelegt, was die Klägerin im Falle des Abschlusses eines Lizenzvertrages durch die seitens der Beklagten erfolgte Nutzung hätte an Lizenzgebühren erzielen können […].
Das ist zwar eine grundsätzlich zulässige und praktisch zu vertretende Methode […]. Die Klägerin erzielt jedoch nicht die von ihr genannten Lizenzverträge in der freien Verhandlung mit Interessenten […].
"

Wohl wahr, die Preise, die der Anbieter für legale Lizenzen verlangt, sind jenseits von Gut und Böse.

Ein erfreuliches Urteil.

homophobia
... fällt mir da nur ein, wenn man sich anschaut, was sich anlässlich eines recht harmlosen Artikels bei heise.de daraufhin im Forum so tut.

Klar, ein paar Trolle dort meinen es nicht wirklich ernst, aber besorgniserregend ist es schon. Insbesondere, wenn einige Beiträge wahrscheinlich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Bildnachweis: www.worldpolicy.org

 

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