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... hat entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantwortern hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert."

Dieses Passus, der scheinbar eh fragwürdig ist, kann man wohl in Zukunft komplett in die Tonne kloppen, nachdem der BGH (Artikel ist leider inzwischen kostenpflichtig) denn vermuten lässt, dass bei den deutschen Gerichten noch nicht alle Hoffnung verloren ist.
 

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